+49 40 23205031    info@skipperteam.de   Mo - Do 10 - 16 Uhr | Fr 10 - 14 Uhr

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AGB

Schoenicke SKIPPERTEAM

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seetörns

1. LEISTUNGSUMFANG UND TÖRNCHARAKTER
Du bist Crewmitglied auf dem gebuchten Seetörn. Zusammen mit dem vom SKIPPERTEAM gestellten Schiffsführer und den anderen Crewmitgliedern ist dein aktiver Einsatz an Bord von dir ausdrücklich gewünscht und von uns so vorgesehen. Folgende Punkte sind ausdrücklich hervorgehoben:

- Der sportliche Charakter steht im Vordergrund des Törns. Wir erwarten von dir eine aktive und flexible Einstellung zu allen auftretenden Problemen. Die aktive Teilnahme bezieht sich auch auf die Hilfe unter Anleitung bei auftretenden Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies deine Möglichkeiten und Fähigkeiten erlauben. Nötige Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Seeklarmachen und Einkaufen der Verpflegung gehört zur aktiven Teilnahme.

- Wir können keine Garantie für das Funktionieren der technischen und elektronischen Ausrüstung übernehmen. Im Vordergrund steht bei uns die klassische Seemannschaft. Den/die gute(n) Segler/in zeichnet es aus, dass er/sie auch ohne umfangreiche technische und elektronische Ausrüstung eine Yacht unter schwierigen und schwierigsten Verhältnissen entschlossen führen kann. Mit dieser Einstellung wird der Törn durchgeführt.

- Die ausgeschriebene Reiseroute ist freibleibend und als Empfehlung zu verstehen, die auf der Erfahrung der SKIPPERTEAM GesmbH beruht. Während des Törns können neue Ideen entstehen und Vorschläge von Crewmitgliedern gemacht werden. Die endgültige Route wird vom Schiffsführer unter Berücksichtigung von Wetter, nautischen und seemännischen Gesichtspunkten sowie des zeitlichen Rahmens festgelegt. Dabei kann es auch zusätzliche Nachtfahrten geben.

2. RÜCKTRITT DURCH MITSEGLER, ERSATZPERSON
Du kannst jederzeit vor Törnbeginn von der Teilnahme am Törn zurücktreten. SKIPPERTEAM verliert dann den Anspruch auf den Törnpreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Törnvorkehrungen sowie für bereit gestellte Aufwendungen verlangen. Eine andersweitige Verwendung des Törnplatzes oder sonstige ersparte Aufwendungen sind von SKIPPERTEAM zu berücksichtigen. SKIPPERTEAM hat die folgenden prozentual am Törnpreis orientierten pauschalen Entschädigungssätze in Abhängigkeit vom Rücktrittsdatum ermittelt:

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:

bis 3 Monate vor Törnbeginn keine Stornogebühren

bis zum 30. Tag vor Törnbeginn 10 % der Teilnahmegebühr
vom 29. bis 21. Tag vor Törnbeginn 30 % der Teilnahmegebühr
vom 20. bis 14. Tag vor Törnbeginn 60 % der Teilnahmegebühr
vom 13. bis 07. Tag vor Törnbeginn 80 % der Teilnahmegebühr
ab 06. Tag vor Törnbeginn 90 % der Teilnahmegebühr.

Bist du mit dieser Pauschale nicht einverstanden, musst du SKIPPERTEAM nachweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns dann vor eine wesentlich höhere Entschädigungspauschale zu berechnen, unter der Voraussetzung, dass wir einen höheren Schaden konkret nachweisen können.

Du kannst nach einer entsprechenden Mitteilung an uns eine Ersatzperson stellen. Wir können jedoch diesem Wechsel widersprechen, wenn Deine Ersatzperson den besonderen Erfordernissen des gebuchten Törns nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen.

3. ÜBERNAHME HÖHERER REISEKOSTEN
Liegt die Yacht nicht am vorgesehenen Ausgangshafen oder erreicht die Yacht nicht den vorgesehenen Endhafen, dann übernimmt SKIPPERTEAM die eventuell entstehenden höheren Reisekosten. Du musst diese aber mit SKIPPERTEAM vorher absprechen und du hast eine Schadensminderungspflicht. Das gilt nicht bei Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.

4. REISEMÄNGEL, KÜNDIGUNG, MINDERUNG
Befindet sich deine Yacht nicht am Ausgangsort oder ist deine Yacht nicht am Anfang des Törns oder während des Törns seetüchtig und fahrbereit, dann bist du mit einer angemessenen Wartezeit einverstanden. Als angemessene Wartezeit gelten 24 Stunden bei Törns von bis zu einer Woche Dauer, 48 Stunden bei Törns von bis zu zwei Wochen Dauer und 72 Stunden bei Törns von über zwei Wochen Dauer. Ist während der Wartezeit ein Landaufenthalt unvermeidbar, dann trägt SKIPPERTEAM nach Rücksprache die entstehenden Kosten. Ist die Wartezeit verstrichen und die Yacht nicht einsatzbereit, kannst du den Vertrag kündigen. Wir tragen dann eventuell entstehende erhöhte Rückreisekosten und erstatten die Teilnahmegebühr.

Es obliegt dir, einen aufgetretenen Mangel des Törns direkt der SKIPPERTEAM GesmbH in Hamburg anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Schiffsführer ist nicht ausreichend. Bei berechtigten Mängeln hast du einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eine Kündigung der Mitsegelvereinbarung ist nur bei schwerwiegenden Mängeln und erst nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist zulässig.

5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS
Wir können den Törnvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du die Durchführung des Törns nachhaltig störst oder dich in starkem Maße vertragswidrig verhältst. Es bedarf insbesondere dann auch keiner Abmahnung, wenn du die gegen gesetzliche Bestimmungen Deutschlands oder des besuchten Landes verstößt - zum Beispiel durch die Einnahme verbotener Rauschmittel. Erklären wir aus diesen Gründen die Kündigung, behalten wir den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

Falls die Yacht nicht zur Verfügung steht oder falls die Yacht derart beschädigt ist, dass ihr Einsatz unmöglich ist oder die Instandsetzung unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würde, können wir die Mitsegelvereinbarung kündigen oder eine Ersatzyacht stellen. Im Fall einer Kündigung erstatten wir die Teilnahmegebühren und die Stornokosten für An- und Abreise.

6. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird der Törn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch du den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung oder notwendige Landaufenthalte fallen dir zur Last.

7. EINHALTUNG AUSLÄNDISCHER BESTIMMUNGEN
Du musst Dich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften halten und haftest ansonsten für eventuell uns entstehende Vermögensschäden. Du bist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

8. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollte ein durch uns zu vertretender Mangel des Törns zu berechtigten Schadensersatzansprüchen führen, ist die Haftung durch uns auf die dreifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mitsegelvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mitsegelvertrages zur Folge.

 

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